Ein Girokonto kann für den alltäglichen Zahlungsverkehr genutzt werden. So können hierauf die monatlichen Gehaltszahlungen gebucht und Lastschriften abgezogen werden. Viele Bankkunden nutzen ihre Girokonten auf Guthabenbasis und achten sehr stark darauf, dass keine Kontoüberziehung vorkommt. Allerdings ist es nicht immer möglich, Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge genau zu überwachen. Vor allem dann, wenn Chefs unpünktlich zahlen oder wenn Zahlungen früher als geplant vom Konto gebucht werden, sind Kontoüberziehungen nicht unüblich. Für diesen Fall richten die Banken ihren Kunden auf dem privaten Girokonto einen Dispositionskredit ein. Diese Kreditlinie gibt an, bis zu welcher Summe eine Kontoüberziehung möglich und von der Bank genehmigt ist. Die Kreditlinie kann auf Wunsch bis zum Dreifachen der monatlichen Geldeingänge eingerichtet werden. Allerdings sollte beachtet werden, dass derart hohe Summen nur schwer wieder zurückzuzahlen sind und aufgrund der zum Teil sehr hohen Dispo-Zinsen auch hohe Kosten verursachen.
Wurde die Kontoüberziehung von der Bank in Form eines Dispositionskredites genehmigt, können Kunden diese Kreditlinie ohne weitere Rückfrage nutzen. Die Rückzahlung erfolgt dann durch Gehaltseingänge. Sollte der Dispositionskredit jedoch einmal nicht ausreichen oder kann seitens der Bank aufgrund einer negativen Bonität kein Kredit eingerichtet werden, ist die Kontoüberziehung in der Regel nicht möglich. Sollten Lastschriften gebucht werden, werden diese von der Bank mangels Deckung an den Auftraggeber zurückgegeben. Da dieser in solchen Fällen mit Gebühren belastet wird, wird er im Mahnschreiben die entsprechenden Gebühren zuzüglich eigener Gebühren an den Kontoinhaber weitergeben.
Sollte eine Kontoüberziehung einmal nicht zu vermeiden sein ist es ratsam, mit der Bank hierüber zu sprechen. Kunden in Filialbanken haben meist einen festen Ansprechpartner, der über die Kontoüberziehung informiert werden kann. Er hat in den meisten Instituten, etwa in der Commerzbank oder der Deutschen Bank, die Möglichkeit, die Zahlung zu autorisieren.
Kontoinhaber müssen bei derartigen Kontoüberziehungen allerdings beachten, dass es sich trotz Information des Beraters um eine lediglich kurzfristig genehmigte Überziehung handelt. In diesem Fall berechnen die Banken außer den bereits hohen Dispositionszinsen weitere 5% p.a. Überziehungszinsen. Bei einem Dispo-Zins von 13% p.a. und einem Überziehungszins von 5% p.a. kostet eine solche Kontoüberziehung also 18% p.a.