Es ist ein weit verbreiteter Irrtum wenn Versicherte glauben, dass ein Wasserschaden am bzw. im Gebäude durch die abgeschlossene Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt ist. Tatsächlich regulieren die Versicherungen Schäden am Eigentum des Versicherten. So ist ein Brandschaden im Haus grundsätzlich Versicherungsbestandteil der Gebäudeversicherung. Und ein implodierter Fernseher beispielsweise wird von der Hausratversicherung je nach Vereinbarung durch den Zeit- oder den Neuwert ersetzt.
Bei Überflutung, Erdbeben, Erdflutung oder Schneedruck indes zahlt eine Versicherung nur dann, wenn diese Risiken in der so genannten Elementarversicherung mit abgeschlossen wurden. Sie ist also eine Ergänzungsversicherung zur Gebäude- oder Hausratversicherung. Weitere in der Elementarversicherung versicherte Risiken sind Schäden durch Lawinen oder Vulkanausbrüche, die zugegebenermaßen nur in bestimmten Regionen und gerade in Bezug auf Vulkane eher selten vorkommen. Und genau da liegt wenn man so will auch das Paradoxon. Wer seine bestehende Versicherung um eine Elementarschädenversicherung ergänzt kann davon ausgehen, dass die Versicherung bei einem entsprechenden Schaden auch zahlt. Allerdings ist es längst nicht so, dass jeder Versicherungsnehmer für die Elementarschädenversicherung auch die gleiche Prämie zu zahlen hat, auch wenn er bei der gleichen Versicherung versichert ist.
Denn die Elementarschädenversicherung wird ähnlich wie die Regionalklasse in der Kfz-Versicherung in Gefährdungsklassen eingeteilt, deren vier es gibt. So werden Gebiete, in denen beispielsweise nur einmal in zweihundert Jahren eine Überschwemmung registriert wurde, in die Gefährdungsklasse I eingeteilt; bei mindestens einer Überschwemmung in zehn Jahren indes gilt Gefährdungsklasse IV. Diese Einteilung in Gefährdungsklassen hat für die Versicherten zur Folge, dass sie in einem Gebiet mit einer hohen Gefährdungsklasse eine höhere Prämie für ihre Elementarversicherung zu zahlen haben als Versicherte, deren versichertes Objekt in der Gefährdungsklasse I liegt. In nicht wenigen Fällen verweigern die Versicherungen gar Ergänzung der Versicherung um die so wichtige Elementarschädenversicherung.